Einen Beratungshilfeschein können Sie bei dem Amtsgericht an Ihrem Wohnsitz beantragen. Den Antrag stellen Sie bei der Rechtsantragstelle. Für die Bewilligung benötigen Sie,
- das Schreiben beziehungsweise die Unterlagen, wegen der Sie eine Beratung wünschen
- die Kontoauszüge oder eine Umsatzübersicht für die letzten drei Monate
- den Mietvertrag
- ggf. den aktuellen Jobcenter- oder Sozialleistungsbescheid
- ggf. die letzen drei Gehaltsabrechnungen
Die Öffnungszeiten der Rechtsantragsstelle erfragen Sie bitte bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht.