Auch eine anwaltliche Erstberatung kostet Geld. Wenn Sie einen Beratungshilfeschein haben, kommen auf Sie lediglich noch 15 Euro zu, die die Rechtsanwältin direkt erhält.
Wenn Ihnen monatlich nur wenig Geld zur Verfügung steht, kann es sein, dass Sie Prozesskostenhilfe erhalten. Ob Sie die Voraussetzungen erfüllen, können Sie mit Hilfe dieses Programmes prüfen http://pkh-fix.de/.
Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, kann es sein, dass Sie für die Kosten aufkommt.
In strafrechtlichen und strafvollzugsrechtlichen zahlt aber meistens leider keine Rechtsschutzversicherung.
Vor dem ersten Besprechungstermin teile ich Ihnen die Kosten für die Erstberatung mit.